Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften
§ 1
Für alle Anzeigenaufträge gegenüber der Fundraiser-Magazin GbR gelten
ausschließlich die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sowie besondere schriftlich
getroffene Vereinbarungen, auch wenn der Besteller die Gültigkeit dieser
Bedingungen ausdrücklich ausschließt und wir nicht widersprechen.
§ 2
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum
Zwecke der Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungstreibenden in einer Druckschrift.
§ 3
Anzeigenaufträge sind, wenn nichts anderes vereinbart worden ist,
innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinung der ersten
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in o.g.
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
§ 4
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in § 3
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen abzurufen.
§ 5
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Fundraiser-Magazin
GbR nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf
höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht oder wenn der
Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein von ihm
vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den
Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich
vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
§ 6
Die Fundraiser-Magazin GbR behält sich vor, Anzeigen und
Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses –
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen Grundsätzen des Velags abzulehnen. Beilagenaufträge sind
für die Fundraiser-Magazin GbR erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Druckschrift
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 7
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen bis jeweils eine Woche vor dem
Erscheinungstermin ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Zeitung
unverzüglich Ersatz an. Die Fundraiser-Magazin GbR gewährleistet die
drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
§ 8
Der Auftraggeber hat bei ganz- oder teilweise unleserlichem, unrichtigem
oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung der
Fundraiser-Magazin GbR ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger schuldhafter Handlung der
Fundraiser-Magazin GbR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruht. Reklamationen und offensichtliche Mängel
müssen innerhalb zwei Wochen nach Erscheinen des Werbeträgers, in dem
die Anzeige gedruckt worden ist, geltend gemacht werden.
§ 9
Probeabdrucke werden nicht geliefert.
§ 10
Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, daß Inhalt und Gestaltung
seiner Werbung den gesetzlichen, insbesondere den Wettbewerbsrechtlichen
Bestimmungen entsprechen. Die Fundraiser-Magazin GbR ist insoweit frei
von jeder Verantwortung.
§ 11
Kann der Anzeigenauftrag aus einem von dem Auftraggeber zu vertretenden
Umstand nicht durchgeführt werden oder kündigt er den Vertrag vor
Durchführung, so ist die Fundraiser-Magazin GbR berechtigt, den
vereinbarten Anzeigenpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu
verlangen. Für diesen Fall werden die ersparten Aufwendungen pauschal
mit 25 % des Anzeigennettopreises vereinbart, wobei dem Auftraggeber das
Recht eingeräumt wird, im Einzelfall den Nachweis zu führen, dass die
Summe der ersparten Aufwendungen einen höheren Betrag als 25 % ausmacht.
§ 12
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem
jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie der
Einziehungskosten berechnet. Darüber hinaus ist die Fundraiser-Magazin
GbR berechtigt, im Einzelfall stattdessen den ihr nachweislich
entstandenen Zinsverlust geltend zu machen. Die Fundraiser-Magazin GbR
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt
jeder Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die
Fundraiser-Magazin GbR berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf
ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig
zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche
gegen den Verlag erwachsen.
§ 13
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
und Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der
Auftraggeber zu bezahlen.
§ 14
Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit
der ersten Anzeige beginnende Insertionsjahres die in der Preisliste
oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder – wenn
die Auflage nicht gesichert ist – die durchschnittlich vertriebene
Auflage des vergangenen Kalenderjahres um 20 % unterschritten wird.
Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn die Fundraiser-Magazin GbR dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass
dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
§ 15
Betr. Ziffernanzeigen. Unzutreffend.
§ 16
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Dresden.
§ 17
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt
nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Für den Fall der
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen gilt diejenige
Vertragsbestimmung als vereinbart, die gesetzlich zulässig ist und der
unwirksamen Vertragsbestimmung am nächsten kommt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Fundraiser-Magazin GbR
1. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Sind die laufenden Verträge eher als zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung abgeschlossen, so gilt die Änderung ab Inkrafttreten der neuen Anzeigenpreisliste. Sind die laufenden Verträge in einem Zeitraum von weniger als zwei Monaten vor Inkrafttreten der Änderung abgeschlossen worden, so gilt die neue Anzeigenpreisliste erst nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsschluss.
2. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung der Fundraiser-Magazin GbR auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
3. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen höherer Gewalt (z.B. Streik, Beschlagnahme und dergleichen) hat die Fundraiser-Magazin GbR Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn mindestens 80 % der garantierten gedruckten Auflage ausgeliefert worden ist.
4. Die Pflicht der Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
5. Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Plazierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Die Fundraiser-Magazin GbR muss sich die Berechnung der Mehrkosten vorbehalten.
6. Die Urheberrechte an den von der Fundraiser-Magazin GbR gegen Entwurfskostenbeteiligung erstellten Anzeigenentwürfen, Texten, Signets und dergleichen bleiben, sofern nicht anders vereinbart, bei der Fundraiser-Magazin GbR. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Fundraiser-Magazin GbR auch in anderen Medien verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die üblichen und angemessenen Kosten für einen grafischen Entwurf bzw. Texte in Rechnung gestellt.
7. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch die Fundraiser-Magazin GbR bestätigt werden.
8. Reklamationen bei Mehrfachauftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete folgenden Ausgabe geltend gemacht werden. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise verabredet wurde. Hat der Auftraggeber die Forderung der Fundraiser-Magazin GbR nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt beglichen, befindet er sich im Zahlungsverzug.
9. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der fällige Betrag durch einen Kassierer eingezogen werden (Inkasso). Ab Zahlungsverzug gehen Mahnschreiben und Inkassokosten zu Lasten des Auftraggebers. Als vereinbart gilt: 1. Mahnschreiben 3,00 Euro; 2. Mahnschreiben 5,00 Euro; 3. Mahnschreiben 8,00 Euro. Ist Barinkasso vereinbart, werden pro Inkassobesuch 15,00 Euro berechnet.
10. Bei Zahlungsverzug ist die Fundraiser-Magazin GbR berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.



















